Trainerweiterbildungen 2024
Weiterbildung für Flurförderzeuge, Hallenkrane, Ladungssicherung, Hubarbeitsbühnen und Baumaschinen.
Gesamtunterweisung nach BGV A1 § 4 Abs. 2
Freitag, 12.01.2024, 08.00 Uhr
Samstag, 17.02.2024, 08.00 Uhr
Freitag, 15.03.2024, 08.00 Uhr
Freitag, 12.07.2024, 08.00 Uhr
Freitag, 13.09.2024, 08.00 Uhr
Freitag, 18.10.2024, 08.00 Uhr
Freitag, 22.11.2024, 08.00 Uhr
Freitag, 13.12.2024, 08.00 Uhr
Trainernachschulungen 2024
Trainernachschulungen für Trainer »Baumaschinen«.
nach BGV D1 § 4 Abs. 2 »Praxisnachschulung auf der Lehrbaustelle«
für 2024 steht noch kein Termin fest
Trainernachschulungen für Trainer »Gabelstapler«.
nach BGV D1 § 4 Abs. 2 »Praxisnachschulung in Kanzach«
für 2024 steht noch kein Termin fest
Die Weiterbildungen dienen zum Erfahrungsaustausch. In einer Diskussionsrunde werden in allen Bereichen Fragen erörtert. (Wir bitten darum, sich Fragen zurecht zu legen, die dann in der Runde erörtert werden.)
Das Arbeitsschutzgesetz und die VDI 4096 schreiben vor, dass Führungskräfte und Arbeitsschutzbeauftragte (Trainer) sich regelmäßig fortzubilden haben.
Nach BGV A1 § 4 Abs.2 der berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen ist eine jährliche Nachschulung und Unterweisung Pflicht.
Grundsätze der Prävention (bisher BGV/GUV-V A1) nach DGUV Vorschrift 1